Themenpapier

Unabhaengige Justiz

Unabhaengig ist eine Justiz fuer LibeRatio dann, wenn Sie frei von aeusseren Einfluessen (Repressalien, Bestechung, Parteimitgliedschaft, etc.) nach den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit in jede Richtung ermitteln und...

Was ist unter einer unabhaengigen Justiz zu verstehen?

Unabhaengig ist eine Justiz fuer LibeRatio dann, wenn Sie frei von aeusseren Einfluessen (Repressalien, Bestechung, Parteimitgliedschaft, etc.) nach den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit in jede Richtung ermitteln und richten kann. Dem Richteramt kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da der Richter auf Basis von Anklage (auch gegen Staatsdiener moeglich) und Verteidigung ein unabhaengiges Urteil faellen muss.

LibeRatios Vision zur Realisierung einer unabhaengigen Justiz:

  • Hohe Richter duerfen keiner parteilichen Gliederung oder Vereinigung angehoeren.
  • Richter muessen unabhaengig von Exekutive und Legisl ative eingestellt und/oder befoerdert und/oder gewaehlt (z.B. Richter-Wahlausschuss) werden.
  • Hohe Richter werden auf Lebenszeit bestimmt, koenne n aber bei schwerwiegenden Versaeumnissen oder aus Gruenden, die Ihre weitere Taetigkeit nicht mehr zulassen (interne Revision) abgewaehlt werden.
  • Hohe Staatsanwaelte duerfen keiner parteilichen Glie derung oder Vereinigung angehoeren - das gilt insbesondere fuer den Generalbundesanwalt.
  • Staatsanwaltschaften muessen im Falle einer Befange nheit (z.B. Ermittlung gegen einen Staatsdiener) den Fall an eine andere Staatsanwaltschaft abgeben, sodass auch die Strafverfolgung unabhaengig ist. Welche Staatsanwaltschaft dies ist, wird vom Generalbundesanwalt (ohne Parteibuch) festgelegt.

Und unser Engagement?

LibeRatio setzt sich dafuer ein, dass die Justiz unabhaengig agieren kann, ganz gleich in welche Richtung sie ermittelt. Es kann nicht sein, dass Verfahren auf Anordnung von politischen Kraeften entweder behindert oder eingestellt werden. Weiterhin ist es LibeRatio ein Anliegen, Richterwahlen und die damit verbundenen Personalien, aehnlich wie in den anderen 24 EU-Laendern, demokratisch zu legitimieren und damit ein besseres System zu etablieren. Nur so kann Gewaltenteilung funktionieren. In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass das EU-Gruendungsmitglied Deutschland aufgrund seines aktuellen Rechtswesens die geforderten Standards fuer einen EU-Beitritt nicht erfuellt.